1. Warum eine Halteverbotszone bei einer Entrümpelung unverzichtbar ist
Eine professionelle Wohnungsentrümpelung erfordert das Verladen von schweren Möbeln, Elektrogeräten und zahlreichen Säcken voller Altstoffe. Wenn der LKW 50 bis 100 Meter entfernt parken muss, vervielfacht sich die Arbeitszeit – und damit die Kosten für Tragezeiten.
Eine behördlich genehmigte Halteverbotszone garantiert, dass der Transporter direkt vor dem Eingang parken kann. Das spart Zeit, schont das Stiegenhaus und schützt vor Strafzettelvergaben durch die Parkraumüberwachung.
2. Ablauf der Beantragung bei der MA 48
In Wien stellt man den Antrag auf Benützung von Straßengrund für verkehrsfremde Zwecke (§ 82 StVO) online bei der **MA 48**. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Genaue Adresse und gewünschte Länge der Zone (meist 15 bis 20 Meter für LKW).
- Datum und Uhrzeit (z. B. von 07:00 bis 17:00 Uhr).
- Zweck: Ladetätigkeit im Rahmen einer Wohnungsauflösung / Entrümpelung.
- Kontaktdaten des Antragstellers oder der beauftragten Entrümpelungsfirma.
3. Welche Kosten entstehen für die Zone & Schilder?
Die Gesamtkosten setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Behördengebühren der Stadt Wien (MA 48): Verwaltungsabgabe & Gebrauchsabgabe (ca. 80 € bis 150 € je nach Ausmaß).
- Schilderaufstellung & Miete: Transport, Auf- und Abbau der verkehrskonformen Halteverbotsschilder mit Zusatztafeln (Anfang / Ende / Datum).
4. Richtige Aufstellung & Abschleppen (MA 48)
Damit die Polizei widerrechtlich parkende Fahrzeuge am Tag der Räumung durch die **MA 48** kostenpflichtig abschleppen lassen darf, muss die Beschilderung rechtzeitig aufgestellt sein. Beim Aufstellen muss ein **Vorparkprotokoll** angefertigt werden (Fotos inkl. Kennzeichen der bereits dort stehenden Autos). Nur so haben Halter ausreichende Vorwarnzeit.