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Recht & Mietrecht

Besenreine Übergabe: Das steht im Recht

Alles, was Sie in Österreich und Wien über den korrekten Übergabezustand, Klauseln im Mietvertrag und die Vorgaben der MA 48 wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis

1. Was bedeutet „besenrein“ im österreichischen Mietrecht?

Der Begriff „besenrein“ bedeutet im österreichischen Mietrecht keineswegs, dass die Wohnung in einemklinisch reinen oder frisch renovierten Zustand übergeben werden muss. Rechtlich versteht man darunter:

Wichtiger Hinweis:

Fenster putzen, Wände frisch streichen oder Teppiche tiefenreinigen zu lassen, gehört standardmäßig nicht zur besenreinen Übergabe – es sei denn, dies wurde explizit und wirksam im Mietvertrag vereinbart.

2. Besonderheiten bei Wiener Wohnen und Genossenschaften

Wer in Wien eine Gemeindewohnung von Wiener Wohnen oder eine Genossenschaftswohnung zurückgibt, muss besonders aufmerksam sein. Hausverwaltungen prüfen bei der Wohnungsübergabe sehr streng. Oftmals wurden über Jahre hinweg eigene Holzeinbauten, Trennwände oder unprofessionelle Bodenbeläge installiert, die vor der Übergabe fachgerecht entfernt werden müssen.

Wer hier Fehler macht oder Sperrmüll im Keller zurücklässt, riskiert spürbare Abzüge von der Kaution oder teure Nachverrechnungen für die Entsorgung über die MA 48.

3. Warum eine professionelle Räumung Ärger erspart

Besonders bei Verlassenschaftsräumungen oder großem Haushaltsauflösungen in Bezirken wie Döbling, Floridsdorf oder Favoriten wächst der Aufwand schnell über den Kopf. Eine professionelle Entrümpelungsfirma übernimmt:

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