1. Was bedeutet „besenrein“ im österreichischen Mietrecht?
Der Begriff „besenrein“ bedeutet im österreichischen Mietrecht keineswegs, dass die Wohnung in einemklinisch reinen oder frisch renovierten Zustand übergeben werden muss. Rechtlich versteht man darunter:
- Der Boden muss gründlich gekehrt oder gesaugt sein.
- Spinnweben an Decken und Wänden sind zu entfernen.
- Grobe Verschmutzungen müssen beseitigt werden.
- Kellerabteile, Dachböden und mitgemietete Nebenräume müssen ebenfalls vollständig geräumt sein.
Wichtiger Hinweis:
Fenster putzen, Wände frisch streichen oder Teppiche tiefenreinigen zu lassen, gehört standardmäßig nicht zur besenreinen Übergabe – es sei denn, dies wurde explizit und wirksam im Mietvertrag vereinbart.
2. Besonderheiten bei Wiener Wohnen und Genossenschaften
Wer in Wien eine Gemeindewohnung von Wiener Wohnen oder eine Genossenschaftswohnung zurückgibt, muss besonders aufmerksam sein. Hausverwaltungen prüfen bei der Wohnungsübergabe sehr streng. Oftmals wurden über Jahre hinweg eigene Holzeinbauten, Trennwände oder unprofessionelle Bodenbeläge installiert, die vor der Übergabe fachgerecht entfernt werden müssen.
Wer hier Fehler macht oder Sperrmüll im Keller zurücklässt, riskiert spürbare Abzüge von der Kaution oder teure Nachverrechnungen für die Entsorgung über die MA 48.
3. Warum eine professionelle Räumung Ärger erspart
Besonders bei Verlassenschaftsräumungen oder großem Haushaltsauflösungen in Bezirken wie Döbling, Floridsdorf oder Favoriten wächst der Aufwand schnell über den Kopf. Eine professionelle Entrümpelungsfirma übernimmt:
- Die vollständige und termingerechte Wohnungsräumung.
- Die fachgerechte Demontage von Küchen und Einbauten.
- Umweltgerechte Trennung und Entsorgung.
- Die garantierte besenreine Übergabe, mit der Sie den Schlüssel sorgenfrei an den Vermieter übergeben können.