1. Auflagen bei der Übergabe an Wiener Wohnen
Wer seine Gemeindewohnung an Wiener Wohnen zurückgibt, muss strenge Vorgaben beachten. Die Räumlichkeiten müssen frei von allen privaten Besitztümern übergeben werden. Nicht genehmigte Umbauten oder Einbauten können bei der Kündigung und Rückgabe zu Problemen führen.
2. Notwendige Rückbau- und Demontagearbeiten
Häufig müssen Einbauküchen, selbst verlegte Laminat- oder Teppichböden sowie Wandverkleidungen und Tapeten entfernt werden. Unser Team übernimmt bei der Hausentrümpelung oder Wohnungsauflösung nicht nur das Tragen, sondern auch den professionellen Rückbau aller Elemente.
Garantierte Besenreinheit:
Wir bereiten die Wohnung exakt nach den Vorgaben der Kontrolleure vor und übergeben das Objekt guaranteed besenrein.
3. Wertanrechnung & Entsorgung über die MA 48
Gut erhaltenes Inventar aus einer Verlassenschaftsräumung rechnen wir fair an. Der übrige Sperrmüll wird fachgerecht über die Wiener MA 48 entsorgt.