1. Auflagen bei der Übergabe an Wiener Wohnen
Wer seine Gemeindewohnung an Wiener Wohnen zurückgibt, muss strenge Vorgaben beachten. Die Räumlichkeiten müssen frei von allen privaten Besitztümern übergeben werden. Nicht genehmigte Umbauten oder Einbauten können bei der Kündigung und Rückgabe zu Problemen führen.
2. Notwendige Rückbau- und Demontagearbeiten
Häufig müssen Einbauküchen, selbst verlegte Laminat- oder Teppichböden sowie Wandverkleidungen und Tapeten entfernt werden. Unser Team übernimmt bei der Hausentrümpelung oder Wohnungsauflösung nicht nur das Tragen, sondern auch den professionellen Rückbau aller Elemente.
Garantierte Besenreinheit:
Wir bereiten die Wohnung exakt nach den Vorgaben der Kontrolleure vor und übergeben das Objekt guaranteed besenrein.
3. Wertanrechnung & Entsorgung über die MA 48
Gut erhaltenes Inventar aus einer Verlassenschaftsräumung rechnen wir fair an. Der übrige Sperrmüll wird fachgerecht über die Wiener MA 48 entsorgt.
Leitfaden: Gemeindewohnung bei Wiener Wohnen mängelfrei zurückgeben
Die Kündigung und Rückgabe einer Gemeindewohnung bei Wiener Wohnen unterliegt strengen Richtlinien. Viele Mieter oder deren Erben unterschätzen den Aufwand: Wiener Wohnen verlangt die Rückgabe in einem ordnungsgemäßen, standardkonformen und absolut besenreinen Zustand. Werden Mängel festgestellt, beauftragt Wiener Wohnen eigene Räumungs- und Malerfirmen – und stellt dem Mieter horrende Kosten in Rechnung.
Unser Team von Wohnungsentrümpelung Wien kennt die Vorgaben der Wiener Wohnen Inspekteure seit vielen Jahren im Detail und sorgt für eine reibungslose Schlüsselübergabe ohne Nachzahlungen.
Was muss vor der Wohnungsübergabe entfernt werden?
- Eigenbauten & Einbauten: Zwischendecken, Raumteiler, Wandvertäfelungen, Holzbalkone und nicht genehmigte Einbauschränke müssen restlos zurückgebaut werden.
- Bodenbeläge: Verklebte Teppiche, Laminatböden oder PVC-Beläge, die nicht dem ursprünglichen Zustand entsprechen, müssen rückstandslos entfernt werden.
- Schwere Möbel & Sperrmüll: Sämtlicher Hausrat inklusive Keller- und Dachbodenabteil muss vollständig geräumt werden.
- Farben & Tapeten: Bunte Wandfarben müssen neutral mit weißer Dispersionsfarbe übermalt werden. Dübellöcher sind fachmännisch zu verspachteln.
Häufige Fragen zur Rückgabe an Wiener Wohnen
Darf die Küche in der Gemeindewohnung bleiben?
Nur dann, wenn der Nachmieter oder Wiener Wohnen einer offiziellen Vereinbarung schriftlich zugestimmt hat. Andernfalls muss auch die Küche demontiert werden.
Was passiert mit dem Kellerabteil bei Wiener Wohnen?
Das zugehörige Kellerabteil muss vollkommen leer, ausgekehrt und mit offenem Schloss übergeben werden. Wir räumen Wohnung und Keller in einem gemeinsamen Arbeitsgang.
Mietrechtliche Vorgaben & Wohnungsrückgabe in Wien
Die Kündigung und Rückgabe einer Mietwohnung in Wien birgt oft rechtliche Fallstricke. Gemäß § 1096 und § 1109 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie dem Mietrechtsgesetz (MRG) ist das Mietobjekt im vereinbarten Zustand zurückzustellen. In der Praxis verlangen private Vermieter, Genossenschaften (z. B. Sozialbau, WBV-GPA, Gesiba, Buwog) sowie Wiener Wohnen eine „besenreine“ und vertragsgemäße Übergabe.
Was bedeutet „Besenrein“ vor Gericht wirklich?
„Besenrein“ bedeutet, dass die Wohnung vollständig von allen beweglichen Gegenständen, Möbeln, Müll und persönlichen Habe geräumt ist. Der Boden muss mit dem Besen sauber gekehrt oder gesaugt sein. Nicht erforderlich ist eine klinische Tiefenreinigung, sofern keine außergewöhnlichen Verschmutzungen vorliegen. Allerdings müssen vom Mieter eigenmächtig vorgenommene bauliche Veränderungen (Einbauten, Holzdeckenverkleidungen, Laminatböden über Parkett, Duschkabinen ohne Genehmigung) oft auf Verlangen des Vermieters rückgebaut werden.
Besonderheiten bei Wiener Wohnen (Gemeindebau)
Bei der Rückgabe einer Gemeindewohnung an Wiener Wohnen findet stets eine strenge technische Vorabnahme statt. Beanstandet werden häufig:
- Nicht bewilligte Fliesenüberklebungen in Küche und Bad
- Eingebaute Zwischendecken oder Wandverkleidungen aus Styropor oder Holz
- Verbliebene Dübel, Nägel oder stark abweichende, dunkle Wandfarben (Neutralisierungspflicht)
- Abweichungen von der ursprünglichen Grundausstattung (Gastherme, Standard-Sanitärkeramik)
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung mit den Standards von Wiener Wohnen. Wir übernehmen nicht nur die Räumung aller Möbel, sondern auf Wunsch auch Spachtelarbeiten, Entfernung von Wandbelägen und Demontage unerlaubter Einbauten, damit Ihre Kaution ohne Abzüge refundiert wird.
Schritt-für-Schritt Übergabeprotokoll für Vermieter
Am Tag der Wohnungsübergabe fertigen wir gemeinsam mit Ihnen ein detailliertes Übergabeprotokoll an. Darin werden alle Räume, der Zählerstand von Strom-, Gas- und Wasserzählern sowie die Anzahl der übergebenen Schlüssel exakt dokumentiert und fotografisch festgehalten. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Gemeindebau-Prüfpunkte: So gelingt die Vorabnahme ohne Mängel
Die Inspektoren von Wiener Wohnen prüfen Gemeindewohnungen akribisch auf unzulässige bauliche Veränderungen. Neben der vollständigen Räumung aller Einrichtungsgegenstände müssen auch fest verbaute Extras entfernt werden, sofern dafür keine schriftliche Ausnahmegenehmigung vorliegt:
Hierzu zählen nachträglich montierte Holzdecken, Paneele, Teppichböden auf Original-Parkett, eigenmächtig verlegte Elektroleitungen sowie Küchenabzugshauben mit Wanddurchbruch. Unser Entrümpelungsdienst übernimmt die fachmännische Demontage und Rückversetzung in den Originalzustand, sodass der Übergabebericht positiv ausfällt.
Mängelbehebungsfrist bei der Wohnungsübergabe
Sollte Wiener Wohnen bei der Vorabnahme Beanstandungen feststellen, wird dem Mieter in der Regel eine kurze Nachfrist gesetzt. Unser Notdienst reagiert flexibel und behebt Mängel wie alte Deckenpaneele oder Farbunterschiede innerhalb von 48 Stunden, um Mietnachzahlungen zu vermeiden.