1. Die Rolle des Notars bei der Verlassenschaft
In Österreich wird das Verlassenschaftsverfahren von einem Gerichtskommissär – in der Regel ein Notar – abgewickelt. Dieser prüft die Eigentumsverhältnisse, ermittelt die gesetzlichen oder testamentarischen Erben und nimmt das Inventar auf. Bis zu diesem offiziellen Schritt darf über den Hausrat rechtlich gesehen nicht frei verfügt werden.
2. Warum die offizielle Freigabe abwarten?
Bevor eine Wohnungsräumung oder Haushaltsauflösung beauftragt wird, muss der Notar die Zustimmung erteilen. Dies schützt die Erbengemeinschaft vor rechtlichen Konsequenzen, falls noch Ansprüche Dritter oder unentdeckte Testamente im Spiel sind. Sobald die Freigabe vorliegt, übernehmen wir die diskrete und pietätvolle Abwicklung.
Sorgfältige Dokumentation:
Wir sichern persönliche Dokumente, Wertgegenstände und Erinnerungsstücke behutsam für Sie und übergeben das Objekt garantiert besenrein.
3. Wertermittlung & umweltgerechte Entsorgung über MA 48
Verwertbare Antiquitäten oder Möbel können im Rahmen einer fairen Wertanrechnung den Räumungsaufwand mindern. Nicht mehr benötigte Materialien werden gesetzeskonform über die Wiener MA 48 entsorgt.