1. Rückbaupflicht von Möbeln & Wandverkleidungen
Beim Auszug aus einer Wiener Mietwohnung gilt grundsätzlich der Grundsatz: Der ursprüngliche Zustand bei Mietantritt ist wiederherzustellen. Haben Sie während der Mietzeit Holzpaneele, Zwischenwände aus Gipskarton, selbstverlegte Laminatböden oder eine eigene Einbauküche installiert, kann der Vermieter den vollständigen Rückbau verlangen.
2. Ausmalen beim Auszug: Was sagt das OGH-Urteil?
Ein Dauerbrenner im österreichischen Mietrecht: Viele Mietverträge enthalten Klauseln wie „Die Wohnung ist beim Auszug frisch weiß ausgemalt zu übergeben“. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat solche ungebundenen Klauseln in Formblattverträgen für unzulässig erklärt.
Normale Gebrauchsspuren an den Wänden sind durch die Mietzahlung abgegolten. Ein Ausmalen ist nur dann zwingend erforderlich, wenn:
- Die Wände in extrem auffälligen oder dunklen Farben gestrichen wurden.
- Übermäßige Schäden (z. B. durch Rauchen, tiefgreifende Bohrlöcher oder Flecken) vorliegen.
3. Besonderheiten im Wiener Gemeindebau (Wiener Wohnen)
Bei der Wohnungsrückgabe an **Wiener Wohnen** gelten strikte Richtlinien. Werden Einbauten nicht ordnungsgemäß entfernt oder Kellerabteile nicht geräumt, verrechnet die Stadt Wien die Arbeiten durch Fremdfirmen zu hohen Sätzen weiter. Eine professionelle Wohnungsentrümpelung in Wien schützt vor teuren Überraschungen.
4. Entrümpelung & Malerarbeiten aus einer Hand
Unser Wiener Fachbetrieb bietet Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket:
- Komplette Entrümpelung aller Räume, Dachböden und Kellerabteile.
- Fachgerechte Demontage von Einbauten, Wandverkleidungen und Böden.
- Professionelle Maler- und Ausbesserungsarbeiten bei Bedarf.
- Garantierte **besenreine Übergabe** mitsamt Übergabegarantie für die Kaution.