1. Schritt 1: Das Verlassenschaftsverfahren und die Rolle des Notars
In Österreich wird nach dem Ableben einer Person automatisch ein Verlassenschaftsverfahren durch das Bezirksgericht eingeleitet. Als Gerichtskommissär wird ein lokaler Wiener Notar bestellt. Bevor Sie mit dem Sortieren oder Entsorgen von Mobiliar beginnen, muss die sogenannte **Todesfallaufnahme** erfolgen.
Ein eigenmächtiges Ausräumen oder der Verkauf von Gegenständen ohne Zustimmung des Notars kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da Gegenstände zum Nachlass gehören und für eventuelle Gläubiger oder Miterben gesichert werden müssen.
2. Schritt 2: Kündigung von Mietverträgen in Wien (MRG & Wiener Wohnen)
Ein häufiges Missverständnis: Ein Mietvertrag erlischt keineswegs automatisch mit dem Ableben des Mieters. Nach § 14 Mietrechtsgesetz (MRG) treten eintrittsberechtigte Personen (Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Verwandte in gerader Linie), die mit dem Erblasser im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben, in den Mietvertrag ein.
Liegt kein Eintrittsrecht vor, führen die Erben das Mietverhältnis fort und müssen dieses gesetzlich kündigen. Bei Genossenschaften und **Wiener Wohnen** sind strenge Rückgabefristen und Standards bezüglich der besenreinen Übergabe zu beachten.
3. Schritt 3: Nachlasssicherung und Wertanrechnung
Vor der eigentlichen Haushaltsauflösung empfiehlt sich eine genaue Begutachtung des Inventars. Wertvolle Gemälde, Antiquitäten, Porzellan, Schmuck oder historische Münzen können bei einer professionellen Verlassenschaftsräumung in Wien schätzungsweise angerechnet werden. Diese **Wertanrechnung** reduziert die Räumungskosten drastisch und führt im besten Fall zu einer kostenneutralen oder sogar für die Erben gewinnbringenden Räumung.
4. Schritt 4: Ablauf der professionellen Räumung
Nach Erteilung der Notar-Freigabe übernimmt unser erfahrenes Team den gesamten Ablauf in Wiener Bezirken von der Inneren Stadt bis Donaustadt:
- Diskretion und einfühlsame Betreuung der Hinterbliebenen.
- Fachgerechte Trennung von Sperrmüll, Elektrogeräten und Problemstoffen nach Wiener MA 48 Vorgaben.
- Sichere Demontage aller Möbel, Einbauten und Teppichböden.
- Termingerechte, besenreine Übergabe an die Hausverwaltung oder den Vermieter.