1. Ablauf einer gerichtlichen Delogierung
Eine Zwangsräumung wird vollzogen, wenn ein Mieter trotz gerichtlichen Räumungstitels das Objekt nicht freiwillig verlässt. Zum festgesetzten Termin übernimmt der Gerichtsvollzieher die Abnahme des Objekts und übergibt dem Vermieter die Schlüsselgewalt. Unmittelbar danach muss der zurückgelassene Hausrat geräumt werden.
2. Diskrete & zügige Entrümpelung durch den Profi
Ob normale Abnutzung oder schwer vermüllte Zustände wie bei einer Messie-Wohnung: Unser geschultes Team räumt das Objekt zügig, strukturiert und ohne unnötiges Aufsehen im Haus zu erregen. Persönliche Dokumente oder Wertsachen werden gesichert und separat übergeben.
Schnelle Wiedervermietung:
Wir garantieren eine rechtssichere Abwicklung und übergeben Ihnen das Objekt garantiert besenrein, damit Sie rasch neu vermieten können.
3. Fachgerechte Entsorgung über MA 48 & Wiedervermietung
Der verbleibende Unrat wird im Rahmen unserer Altstoffsammlung umweltgerecht über die Wiener MA 48 entsorgt. Auch bei Hausentrümpelungen stehen wir Vermietern verlässlich zur Seite.